Wir erachten es als zentrales Element, dass den Gemeinden bei der Erteilung des Gemeindebürgerrechts nach wie vor ein gewisser Ermessensspielraum in Bezug auf die Eigenheiten der Gemeinde eingeräumt werden soll.
Den Grünliberalen ist es ein grosses Anliegen, dass die, sich seit ca. drei Jahren bestens bewährten, Einbürgerungstests sowie die Anhebung der Sprachanforderungen mit der vorliegenden Revision ins KBüG aufgenommen werden. Grossrat Christoph Grimm meint dazu: «Integration beginnt bei der Verständigung und findet hauptsächlich über die Sprache statt.»
Die Grünliberalen sprechen sich auch klar dafür aus, dass Gemeinden im Rahmen des übergeordneten Rechts weitergehende Voraussetzungen zur Einbürgerung festlegen können. So können Eigenheiten der Gemeinden auch bei Einbürgerungsverfahren berücksichtigt werden.
Freitag, 30. September 2016
Grünliberale unterstützen die Totalrevision des Kantons- und Gemeindebürgerrechts
Die Grünliberalen stellen sich klar hinter die Anpassungen und Präzisierungen des Bundesgesetzes, die mittels Totalrevision des Kantons- und Gemeindebürgerrechts-Gesetzes (KBüG) umgesetzt werden. Im Speziellen begrüssen wir die Ausführungsverordnung des Bundes. Damit gibt der Bund erstmals konkrete und detaillierte Vorgaben zur Einbürgerung.