Generell befürworten die Grünliberalen, dass die Steuerstrategie nach der Ablehnung der USRIII nicht in einem Mal umgesetzt wird, sondern die Umsetzung in Etappen erfolgt. Damit kann später auf die neue «Steuervorlage» des Bundes reagiert werden. «Die mit den Steuersenkungen einhergehenden Steuerausfälle müssen kompensiert werden. Eine Aufgaben- und Ausgabenprüfung ohne Scheuklappen ist daher unbedingt notwendig. Die gemeinsame Diskussion der Steuergesetzrevision mit dem Voranschlag 2018 und dem AFP 2019-2021 in der Novembersession halten wir deshalb für entscheidend, um ein ausgewogenes Paket zu schnüren» sagt Fraktionspräsidentin Franziska Schöni-Affolter.
Unnötige Behinderung der Energiewende
Die vorgeschlagene Gleichbehandlung und Besteuerung aller Photovoltaikanlagen widerspricht dem Ziel des kantonalen Energiegesetzes, welches die Sicherstellung einer wirtschaftlichen, sicheren, ausreichenden, umwelt- und klimaschonenden Energieversorgung und -nutzung fordert. «Diese Behinderung der Energiewende durch das Steuergesetz finden wir unnötig und schlagen deshalb vor alle Photovoltaik-Anlagen gleich zu behandeln und amtlich nicht zu bewerten, keinen Eigenmietwert zu erheben, gleichzeitig aber den Ertrag als Einkommen zu versteuern» erläutert Franziska Schöni-Affolter den Vorschlag der Grünliberalen.
Steuersenkungen auch für natürliche Personen
Längerfristig muss es dem Kanton Bern durch die konsequente Überprüfung der Aufgaben möglich sein, auch für natürliche Personen Steuersenkungen vorzunehmen. Darin sehen die Grünliberalen mehr als einen «gewissen Handlungsbedarf», wie es der Vortrag der Regierung umschreibt. Im interkantonalen Wettbewerb um Fachkräfte und damit letztlich auch um Unternehmen ist die Steuerbelastung von natürlichen Personen ein nicht zu unterschätzender Faktor.